Staatstrojaner: Polizei darf Online-Durchsuchungen

October 19, 2026 at 10:00AM: teltarif.de – TK-IT News komplett schreibt zum Thema
Staatstrojaner: Polizei darf Online-Durchsuchungen:

Die Online-Durchsuchung ermöglicht es Ermittlungsbehörden, heimlich auf Daten von Computern, Smartphones oder Tablets zuzugreifen.

– Die Online-Durchsuchung ist rechtlich und technisch von der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zu unterscheiden.

– Für die Strafverfolgung sind insbesondere § 100b StPO (Online-Durchsuchung) und § 100a StPO (Quellen-TKÜ) maßgeblich.

– Eine Online-Durchsuchung bedarf grundsätzlich einer Anordnung durch eine Landgerichtskammer.

– Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2025 Teile der Quellen-TKÜ-Regelung für nichtig.

*Zusammenfassung mit KI erstellt.*

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