October 19, 2026 at 10:00AM: teltarif.de – TK-IT News komplett schreibt zum Thema
Staatstrojaner: Polizei darf Online-Durchsuchungen:
Die Online-Durchsuchung ermöglicht es Ermittlungsbehörden, heimlich auf Daten von Computern, Smartphones oder Tablets zuzugreifen.
– Die Online-Durchsuchung ist rechtlich und technisch von der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zu unterscheiden.
– Für die Strafverfolgung sind insbesondere § 100b StPO (Online-Durchsuchung) und § 100a StPO (Quellen-TKÜ) maßgeblich.
– Eine Online-Durchsuchung bedarf grundsätzlich einer Anordnung durch eine Landgerichtskammer.
– Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2025 Teile der Quellen-TKÜ-Regelung für nichtig.
*Zusammenfassung mit KI erstellt.*