September 06, 2026 at 03:25PM: CHIP Online schreibt zum Thema
Solarstrom, Energie Sharing: Steuerbefreiung für PV-Besitzer:
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen zum Energy Sharing können Hausbesitzer ihren überschüssigen Solarstrom direkt an Nachbarn verkaufen.
- Die Befreiung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer gilt für Anlagen bis 30 kWp, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Der Verkauf von Solarstrom ist eine wirtschaftliche Betätigung, führt aber bei typischen Dachanlagen bis 30 kWp weder zu einer Gewerbesteuerpflicht noch zu einer Gewerbeanmeldung.
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Intelligente Messsysteme (Smart Meter) sind erforderlich, um die erzeugten Strommengen korrekt zuzuordnen.
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Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind zwingend erforderlich, und der Käufer benötigt weiterhin einen regulären Liefervertrag mit einem Stromlieferanten.
Zusammenfassung mit KI erstellt.