Teilkrankschreibung: Reform für längere Krankheitsfälle geplant

April 29, 2026 at 09:21AM: Golem.de schreibt zum Thema
Teilkrankschreibung: Reform für längere Krankheitsfälle geplant:

Die Bundesregierung plant eine Teilkrankschreibung, die Ärzten erlaubt, eine Arbeitsunfähigkeit zu 100, 75, 50 oder 25 Prozent festzustellen. Diese Regelung gilt für längere Krankheitsfälle ab mehr als vier Wochen. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Arzt stellt eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit fest, der Versicherte fühlt sich dazu in der Lage und der Arbeitgeber stimmt zu. Die Vergütung bleibt in den ersten sechs Wochen unverändert, danach teilen sich Arbeitgeber und Krankenkasse die Kosten. Die Reform soll helfen, steigende Fehltage zu reduzieren, insbesondere durch psychische Erkrankungen. Gewerkschaften und Sozialverbände warnen vor zusätzlichem Druck auf erkrankte Beschäftigte.

Zusammenfassung mit KI erstellt.

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